Zeitenrechner
Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit einfach berechnen
Berechnen Sie schnell und präzise Ihre tägliche Netto-Arbeitszeit unter Berücksichtigung Ihrer Pausen. Unser kostenloser Online-Stundenrechner hilft Ihnen bei der genauen Arbeitszeiterfassung.
So funktioniert der Arbeitszeitrechner
Geben Sie Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende ein (z.B. 08:00 und 17:00 Uhr). Fügen Sie Ihre Pausenzeiten in Minuten hinzu (z.B. 45). Unser Stundenrechner ermittelt dann präzise Ihre Netto-Arbeitszeit. Der Rechner berücksichtigt Pausenzeiten automatisch und zeigt Ihnen das Ergebnis Ihrer Arbeitsstunden minutengenau an. Ideal für die schnelle und einfache Arbeitszeiterfassung am Tagesende.
Arbeitszeitgesetz: Pausen & Höchstarbeitszeit
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG)regelt die Grundlagen für Arbeits- und Ruhezeiten zum Schutz der Arbeitnehmer. Hier die wichtigsten Punkte einfach erklärt:
- Tägliche Höchstarbeitszeit: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag arbeiten (§ 3 ArbZG). Diese Zeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre tägliche Zeit im Blick zu behalten.
- Gesetzliche Pausenregelung: Das korrekte Pausenzeit abziehen ist Pflicht. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden stehen Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit erhöht sich die vorgeschriebene Pausenzeit auf mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Diese Pausen können aufgeteilt werden (z.B. in Blöcke von je 15 Minuten).
- Ruhezeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährleistet sein (§ 5 ArbZG).
Unser Arbeitszeitrechner hilft Ihnen, diese Vorgaben einzuhalten, indem er Ihre Nettoarbeitszeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pausen korrekt berechnet.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Spezifische Regelungen können sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Arbeitszeitrechner
Ab wie vielen Stunden Arbeitszeit brauche ich eine Pause?
Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen Sie bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Unser Arbeitszeitrechner hilft Ihnen, diese Pausen bei der Berechnung Ihrer Nettoarbeitszeit korrekt zu berücksichtigen, wenn Sie die Pausendauer eingeben.
Wann sind 45 Minuten Pause Pflicht?
Wenn Ihre tägliche Arbeitszeit mehr als 9 Stunden beträgt, schreibt das ArbZG eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten vor. Dies ist entscheidend für die korrekte Arbeitszeiterfassung und Berechnung Ihrer Stunden.
Wie berechne ich meine Arbeitszeit mit Pausen?
Geben Sie einfach die Gesamtzeit Ihrer Pausen in Minuten in das entsprechende Feld unseres Stundenrechners ein. Der Rechner zieht die gesamte Pausenzeit automatisch von der Bruttoarbeitszeit ab, um Ihre exakten Netto-Arbeitsstunden zu ermitteln.
Kann dieser Rechner Überstunden berechnen?
Dieser Rechner fokussiert sich auf die präzise Berechnung der täglichen Nettoarbeitszeit. Um Überstunden zu ermitteln, vergleichen Sie bitte das Ergebnis (Ihre geleisteten Arbeitsstunden) mit Ihrer vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit. Eine direkte Überstundenberechnung ist aktuell nicht integriert.
Wie funktioniert die Berechnung von Minusstunden?
Minusstunden entstehen, wenn Sie weniger als Ihre Soll-Arbeitszeit leisten. Dieser Rechner liefert die genaue tägliche Arbeitszeit als Basis. Die Verrechnung von Minusstunden hängt jedoch von Ihrem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen ab und wird hier nicht direkt durchgeführt.
Ist dieser Arbeitszeitrechner kostenlos?
Ja, unser Online-Arbeitszeitrechner steht Ihnen zur Berechnung Ihrer Arbeitsstunden völlig kostenlos und ohne Einschränkungen zur Verfügung.
Kann ich auf die gesetzliche Pause verzichten?
Nein, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausenzeiten sind zwingend einzuhalten. Sie dienen Ihrer Erholung und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein Verzicht ist nicht zulässig.